Zur Finanzierung unseres Entwicklungsvorhabens geben wir nun Aktien aus. Mit dem dadurch eingeworbenen Kapital wollen wir zusammen mit dem Fraunhofer IKTS und dem Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf den ersten Prototypen unseres Energiewandlers bauen.
Investieren Sie in
- die zügige Ablösung fossiler Energieträger,
- eine sichere Stromversorgung aus Wind- und Sonnenenergie,
- die Rückkehr zu niedrigen Energiepreisen,
- in eine Aktie mit enormen Wertsteigerungspotenzial.
Bis zum 31.01.2026 haben Sie die Möglichkeit, Aktien unserer ersten Emission zu einem Stückpreis von 120 Euro zu erwerben.
Rechtliche Hinweise: Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des Wertpapierinformatrionsblattes (WIB), das von der zuständigen Behörde, der BaFin, gebilligt worden ist und hier auf der Webseite veröffentlicht wird. Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Die Billigung des Wertpapierinformatrionsblattes durch die BaFin ist nicht als Befürwortung der angebotenen Aktien zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten das Wertpapierinformatrionsblatt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in diese Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
Wie es funktioniert
(Sie wissen schon, wie es funktioniert? Hier geht’s direkt zum Aktienverkauf / Aktienregister)
Die Aktien unserer Emission werden jetzt noch nicht an einer Börse notiert und gehandelt (wir haben in Zukunft aber schon einen Börsengang vor). Die Aktien befinden sich deshalb nicht in einem Depotkonto bei einer Bank, sondern in unserem Aktienregister. Das ist ein Server, den das Dresdener Unternehmen „namensaktie.de“ freundlicherweise für uns eingerichtet hat.
Wie jede Aktienemission erfolgt auch unsere in zwei Schritten. Zuerst „zeichnen“ Sie als Anleger die von Ihnen gewünschte Menge an Aktien. Aktien zeichnen bedeutet, einen Vertrag abzuschließen, bei dem Sie sich verpflichten, die von Ihnen selbst festgelegte Menge an Aktien zu kaufen. Dieser Vertrag heißt auch Zeichnungsschein. Bestandteil des Vertrags ist, dass Sie den Betrag spätestens bis zum 06.02.2026 bezahlen (per Banküberweisung, die IBAN finden Sie auf dem Zeichnungsschein). Nach dem Ende der Zeichnungen erfolgt die Eintragung im Handelsregister. Aus den Zeichnungsscheinen werden dann Aktien. Sollte unser Vorhaben, aus welchem Grund auch immer, abgebrochen werden und es nicht bis zum 30.05.2026 zur Anmeldung im Handelsregister kommt, sind sie nicht länger an ihre Verpflichtung gebunden und erhalten Ihr Geld zurück, sofern bereits eingezahlt. Aktien der GroNaS GmbH zu besitzen bedeutet, dass die Anzahl ihrer Aktien in unserem Aktienregister eingetragen ist. Das ist so ähnlich wie Geld auf einem Konto zu haben, denn dabei ist das Geld auch nur ein Eintrag in einem Register einer Bank.
Die Ausgabe der Zeichnungsscheine erfolgt online. Rufen Sie einfach folgende Website auf: https://evolar.de/gronas/main/publikum. Wenn Sie Aktionär werden wollen, müssen Sie sich dort auf dem Aktienregisterserver zunächste ein Zugangskonto anlegen. Dann können Sie eine Aktienzeichnung, also die Bestellung der Aktien, vornehmen. Als Ergebnis erhalten Sie per Download oder als e-Mail den Zeichnungsschein (in mehrfacher Ausführung). Diesen bitte unterschreiben und an uns zurückschicken. Und bitte auch nicht vergessen, das Geld einzuzahlen.
Wir geben so lange Zeichnunsscheine aus, bis das Kontingent (9500 Stück) erschöpft ist.
Bei unserer Aktienausgabe gelten die Regeln von §6 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG). Das bedeutet, dass für so genannte „nicht qualifizierte Anleger“ Höchstgrenzen beim Aktienerwerb eines Anbieters gelten. Privatpersonen sind meistens „nicht qualifizierte Anleger“. „Qualifizierte Anleger“ sind typischerweise Banken und Wertpapierinstitute (man kann sich aber auch als Privatperson als „qualifizierter Anleger“ registrieren lassen). Mit den Höchstgrenzen möchte der Gesetzgeber erreichen, dass eine Privatperson mit einem nur kleinen Vermögen nicht alles davon in ein einziges Unternehmen investiert („Packe nie alle Eier in einen Korb.“). Die gesetzlichen Regelungen des §6 WpPG sehen folgende Obergrenzen vor:
- Aktien eines Unternehmens bis zu einem Wert 1000 € kann jede / jeder ohne Bedingung erwerben.
- Wenn Sie ein Vermögen von mindestens 100.000 € (als Bankguthaben oder in Form von Finanzinstrumenten) besitzen, dürfen Sie als nicht qualifizierter Anleger Aktien eines Anbieters im Wert von bis zu 10.000 € erwerben. Dazu ist eine Selbstauskunft erforderlich.
- Alternativ dürfen Sie als nicht qualifizierter Anleger Aktien in Höhe des zweifachen Ihres monatlichen Nettoeinkommens erwerben, dabei jedoch maximal im Wert von 25.000. Auch dafür ist eine Selbstauskunft erforderlich.
- Für qualifizierte Anleger gibt es keine Obergrenze.
Unser Ausgabeprogramm für die Zeichnungsscheine auf dem Aktienreisterserver ist so eingerichtet, dass Sie eine entsprechenden Hinweis bekommen, wenn der Wert der Aktien, die sie ordern, die Schwelle von 1000 € übersteigt. Bestellen Sie als nicht qualifizierter Anleger Zeichnungen oberhalb dieser Grenzen, kommt die erforderliche Zusatzerklärung automatisch mit auf den Zeichnungsschein. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die eingegangenen Zeichnungsscheine durch eine bei der BaFin registriertes Wertpapierinstitut auf die Einhaltung der genannten Obergrenzen prüfen zu lassen.
Hier geht’s zur Aktienzeichnung: Zum Aktienverkauf / Aktienregister